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Kurzzeitkennzeichen


Zuständige Behörde / Person:
Kfz.-Zulassungsbehörde
Badstraße 20
77652 Offenburg
Telefon:
0781 805-1225

Telefax:
0781 805-9508

E-Mail:




Sie möchten für Ihr Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen beantragen
(5 Tage gültig ab Tag des Antrags für abgemeldete Fahrzeuge)

Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Versicherungsbestätigung speziell für Kurzzeitkennzeichen (eVB-Nr.) 
  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug und gültigen Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
  • Bei Einzelfirmen: Gewerbeanmeldung und gültigen Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
  • Vollmacht (wenn Sie jemanden beauftragen)

Hinweis:
Werden mehr als 3 Kurzzeitkennzeichen für eine Person beantragt wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt. Für die Bedarfsprüfung sind zusätzlich der Kaufvertrag oder die Fahrzeugpapiere vorzulegen.

 

Gebühr:

10,50 EUR
zzgl. Kennzeichenschilder


Verfügbare Formulare:


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